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Wein-Buechlein [Wein-Büchlein] / Worinnen Nicht nur eine richtige Ausrechnung des Weins / sondern auch Ein Historischer Bericht des Weinlaufs von 270. Jahren her / zu finden. Auf die Maß und Rechnung des Lands Appenzell / St. Gallen und Rheinthal gestellet. 1753

Vollstaendiges und gantz Neu-berechnetes Wein-Rechnungs-Buechlein, Auf das Hertzogthum Wuertemberg und Des H. R. Reichs-Stadt Eßlingen Muentz und Eych eingerichtet. Worinn enthalten / 1. Allerley Taflen zum Kauffen und Verkauffen des Weins. 2. Erlegung des umgelds u. Accis. 3. Einnehmung der Gefaellen / samt Keltern-Wein. 4. Auch von Vergleichung der Eychen der benachbarten Oerter gegen der Wuertembergischen. Ferner / 5. Ein deutlicher Unterricht zweyerley Visier-Ruthen / wovon die eine gantz neu / und zum allgemeinen Gebrauch anzuwenden. 6. Wie der Werth zerschiedener Weine / so unter einander gemenget worden / zu berechnen. 7. Alle Wein-Rechnungen von 1462. biß 1748. in Stuttgardt und Eßlingen. 8. Wie im Wuertembergischen der Wein / so ausser Land gefuehrt wird / verzollt werden solle. und 9. Eine Berechnung der jetzt gangbahren Muentz. Kandler, Gottlieb David 1748

Kurtzer Weeg zur Richtigkeit. Das ist: Hand-Rechen-Buechlein, Worinnen gezeiget wird: Wie nach den kurtzen Weeg auf eine bequeme, und sehr leichte Art die dermahlen gangbare Interesse à 5. 6. & 10. pro Cento in Rheinischer Wehrung auf Jahr / Monat / und Taeg zu suchen: mehr wie die Ducaten zu Gulden / und die Gulden zu Ducaten zu machen: ingleichen wie die Besoldungen-Bestand- und Zinnß-Rechnungen kurtz zu finden: dann / wie die Wuerff in Gulden zu resolviren: und die Gulden wieder in Wuerff zu reduciren seyen; Samt denen hierzu gehoerig- auch accurat ausgerechneten Tabellen, Nebst einen kurtzen Unterricht von der Wein- Ellen- und Frucht-Maaß, wie auch Gewicht. Bey allen Cassen / Rendt-Aembtern / Verwaltungen / Inspectionen / [et]c. sehr nutzlich zu gebrauchen. Hoedl, J.G. 1746

Auf die Heilbron[n]- und Weinsperger Eych Gantz Neu-Eingerichtetes Wein-Buechlein, Oder: Geschwinde Außrechnung, wie hoch der Aimer und die Maß zu stehen komme, so man das Fuder Wein, um 1. 2. 10. ja biß auf 100. und mehr Gulden, kauffte oder verkauffte. Allen denenjenigen so mit Wein zu thun haben, Insonderheit aber, denen Herren Wein-Haendlern, Zum Besten hrsg. 1746

Neu mit allem Fleiß verfertigtes Rechen-Büchlein, worinnen erstlich die Wein-Rechnung begriffen ... . 1745

Jahr-Buch Alter und neuer Nachrichten, Oder Historische Beschreibung, Wie Der guetige GOTT von vielen hundert Jahren her, biß auf das jetzt-lauffende 1742. Jahr, Unser werthes Franckenland vielmahl mit gut und geseegneten Wein-Jahren erfreuet, aber auch mit schaedlichen Miß-Jahren Vaetterlich heimgesuchet hat; Wobey meistens der Wein-Preiß, und von mehr als 100. Jahren her der Getrayd-Preiß mit angemercket wird. Nebst angehaengt-bey einem jeden Jahr sich zugetragener merckwuerdigen Geschicht, Was sowohl durch Theurung und Hunger- Pest- Feuer- und Wassers-Noth, als auch in denen Hußiten-Marggraeflich-Wuerzburgischen Bauren- 30.jaehrigen Tuercken- und Franzoesischen Kriegen, sowohl Francken als andere Oerter ausstehen und empfinden muessen. [Verfasser:] Conrad Caspar [Häulen]. Häulen, Conrad Caspar 1743

Kurtz-gefaßtes Wein-Rechen-Buechlen. Auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Euch, Muentz, und Kreutzerwaehrung, von 5. Kreutzer biß auf 60. fl. dem Eymer nach gerichtet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zu letzt der auslaendische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hoch-Loebl. Hertzogthum Wuertemberg nutzlich zu gebrauchen. Jahn, Wilhelm Sebastian 1740

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein / Auf Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet, samt dero Muentz und Kreutzer-Waehrung, nach theuren und wohlfailen Kaeuffen; Jn dem hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zu gebrauchen; Durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1731

Etwas vor Ehrliche Francken; oder Nutzliches Handbüchlein, worinnen, Nach der fränckischen Müntz- und Landes- Geld-Art, allen Weinhändlern zu grossen Nutzen angezeiget wird, was der Eymer, das Achtel, oder die Maß koste, wann der Wein dem Fuder - nach eingekauffet wird. Zur mehrern Erläuterung verfertiget / von S. U. N. 1727

Wein- Pension- Weingarts-Reductions-Einnahm- und Außgaab Buechlein. Getheilt in fuenff Theil. I. Theil begreiftt in sich die Wein-Rechnung das Fuder und die Maaß belangend. ... Alles dergestalt verfertigt / daß es allein auff die im Chur-Trierischen Ertz-Stifft gebraeuchliche Maaß und Muentz eingericht. 1727

Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht / ... . III. Einem Weinhaendler, ... . Oder: Ein Wercklein, welches sowohl denen, welche der Rechen-Kunst ohnfahren, als auch denen die deren kuenidig sind, zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung das zweyte mahl verfasset worden von ... . 1718

Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht, ... . III. Ein Weinhändler. ... Oder Ein Wercklein / so männiglichen / so wohl denen / welche der Rechen-Kunst ohnerfahren / als die deren kündig sind / zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung also verfasset von ... . 1710

Nutzliches Korn: und Wein: Rechnung-buechl: Darinn: Das Malter von 3. bis 20. fl. und steige ein Batzen nach dem andern / was ein halb / gantz / 2. 3. 4. 5. 6. 7. Viertel kombt. Wie auch das Fuoder von 20. biß 320 fl wie die Maß / Quart / halb / 1. 2. 3. 4. 5. 10. 15. Aymer belauffet. Allen / so Korn und Wein kauffen / oder verkauffen / zu Nutz in Truck verfertiget. 1709

Auf die Hallisch u. Weinsperger Eych eingerichtetes Wein-Buechlein / neben einer nutzlichen Resolvirung der Heilbronn- und Weinsperger / gegen der Haell. Eych. Samt einer Nachricht Uber die Wuertemberger / Pfaelzisch- Kocher- Tauber- und Jagst-Eych. Fuer die Weinhaendler verfaßt. 1709

Ordnung u. Instruktion welcher Maßen sich hinfüro alle ... Amtleuth im Herzogt. Würtemberg mit ... Einsammlung der Zehenden u. allerhand Früchten u. des Weinzehenden walten sollen. 1701

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / samt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theurer und wohlfalen Kaeuffen; in den hochloeblichen Hertzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zugebrauchen. Durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1700

Neues / Und mit allem Fleiß vemehrtes Wein-Rechen-Büchlein / Wie solches auf dem Ulmischen Weinmarckt gebraucht / und den Pfunden nach gerechnet wird. Der Gulden zu 60. Kr. der Kreutzer zu 7. Häller nach schwartzer Müntz / Und Von einem jeden Faß / so einen Aimer / oder mehr haltet / zwey Maaß abgezogen. In Truck geben von einem Liebhaber deß Weinhandels [d.i. Johann Matthaeus Faulhaber]. Faulhaber, Johann Matthaeus 1694

Wein-Kauffs-Berechnung, Auff Würtembergische Land-Eych / Und dessen gewohn-üblich gangbare Müntz-Währung eingerichtet. 1686

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein [Weinrechen-Büchlein]. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / sambt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theuer- und wohlfailen Kaeuffen ; in den hochloeblichen Hertzogthumb Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orthen nutz und dienlich zugebrauchen. Verlegt und vermehret durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1679

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften/ und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken/ außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften / und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken / außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Kleine Chronica / das ist Einfaeltige Beschreibung der Wuertembergischen Frucht und Weinrechnung; Darinnen vornaemlich zu finden / wie Jaehrlich Frucht und Wein gerathen / die Kaeuff und Schlaeg derselben / insonderheit wie hoch die Wein-Rechnungen / in den vornembsten Ampt-Staetten / zu Wuertemberg / da es Weinwachs hat / gewesen. ... hiebevor von Tobiâ Gaenßschopffen / ... an Tag gegeben / anjetzo aber vermehrt / und verbessert durch N. S. Gänßschopff, Tobias 1660

Chronicon / Oder Eigentliche Beschreibung vieler denckwuerdigen Geschichten / Die sich in dem Hoch-Loebl. Fuerstenthum Wuertemberg / und dero Nachbarschafften / sonderlich umb Stuttgarten / darinnen forderist der Hoch-Loebl. Fuerstl. Stam[m] Wuertemberg ordentlich mitgefuehrt / und wie alle Jar Frucht und Wein / Obs / und dergleichen gerathen / dabey die Weinrechnungen / und was sonsten denckwuerdiges vorgangen / sonderlich was das Land im leidigen verderblichen Kriesgwesen außgestanden: Von ungefehr 1120 biß auff 1656. ... Durch Tobiam Gaensschopffen ... . . Gänsschopff, Tobias 1656

Chronicon / Oder Eigentliche Beschreibung vieler denckwuerdigen Geschichten / Die sich in dem Hoch-Loebl. Fuerstenthum Wuertemberg / und dero Nachbarschafften / sonderlich umb Stuttgarten / darinnen forderist der Hoch-Loebl. Fuerstl. Stam[m] Wuertemberg ordentlich mitgeführt / und wie alle Jar Frucht und Wein / Obs / und dergleichen gerathen / dabey die Weinrechnungen / und was sonsten denckwuerdiges vorgangen / sonderlich was das Land im leidigen verderblichen Kriesgwesen außgestanden: Von ungefehr 1120 biß auff 1656. ... Durch Tobiam Gaensschopffen ... . . Gänsschopff, Tobias 1656

Ein Newes Weinrechenbuechlein / auff Wuertenberger Land-Eich / vnd dero gangbarer Muentzwehrung gerichtet. Ginschopff, Johann 1653

Ein gerechtes Weinbüchlein, ausgerechn. nach Ober- u. unter-Bodenseeer, Rheinthaler, Thurgoewer u. aller umbliegender Landschafften Müntz u. Maß gerichtet, samt einer Verwechslung der Pfund Pfennig in Gulden. 1647

Ein kurtzes / aber doch New wohlgegruendtes / Kunst- vnd artiges Chronick-Rechenbuch / auff den Linien vnd Ziefferen / Von vielen nutzlichen Kauffmanß Regulen / ... Neben einem new schoenen wohlgerechnetem Weinbuechlein [Weinbüchlein] / erstlich zu Reichstaler vnd Florein nach Maeyntzer / Franckfurter / Wormbser Wehrung / Muentz / vnnd Eych gestelt / Darinn ein jeder / so Wein kaufft / verkaufft / oder zapftt vnd außschenckt / von einem Kreutzer oder 4. Pfennig biß auff 400. Florein / was das Fuder / halb Fuder / zwo Ohm / die Ohm / halb Ohm / das Virtel / die Maß / halb Maß vnnd die Echtmaß zu stehen komme. Bruell, Andreas 1644

Ein New Wolgerechnetes Weinbuechlein [Weinbüchlein] / Auff Maintzer / Wormbser / vnd Franckfurter Wehrung / Muentz vnd Eych gestellet /darinnen ein jeglicher leichtlich finden mag / so Wein kaufft / oder verkaufft / wie thewer das Fuder / Halbfuder / Zwo- Ein- die Halbe Ahm / das Viertel / Maß / HalbMaß / vnd das Acht-Meß kompt / auch dann vorm Zapffen zuschenken / von einem Kr. an / biß auff 60. Kreutzer / gerechnet worden. Durch Johan[n] Wernern / Burgern / Teutschen Schul- vnd Rechenmeistern in Wuertzburg. Werner, Johann 1629

Eygentliche Beschreibung vieler denckwürdigen Historien, so sich von vielen Jahren her biss auff gegenwertige Zeit, im Herzogthumb Würtemberg begeben und zugetragen, mit beygefügter Verzeichniss, was der Wein vnd das Getreyd von anderthalbhundert Jahren her gegolten ... . 1628

Weinbüchlein / auff der Statt Landau und Speyer / wie auch Wormbs und Franckfort Eych und jetzige Wehrung gerechnet. Lilienzweig, Nikolaus 1628

WeinRechnung. Eine sehr schöne Wein- und Zinß Rechnung, neben der Acciß, Schenckerlohn und Backordnung ... . Kauffunger, Nicolaus 1617

Außzug auß der Vralten MesseKunst Archimedis Vnd deroselben newlich in Latein außgangener Ergentzung / betreffend Rechnung der Coerperlichen Figuren / holen Gefessen vnd Weinfaesser / sonderlich deß Oesterreichischen / so vnder allen anderen den artigisten Schick hat. Erklaerung vnnd bestaettigung der Oesterreichischen Weinvisier-Ruthen / vnd deroselben sonderbaren gantz leichten vnd behenden Gebrauchs an den Landfaessern: Erweitterung dessen auff die außlaendische / so auch auff das Geschuetz vnnd Kugeln. Sampt einem sehr nutzlichen Anhang Von Vergleichung deß Landtgebraeuchigen Gewichts / Elen / Klaffter / Schuch / Wein- vnd TraidMaaß / vnder einander / vnd mit andern außlaendischen / auch AltRoemischen. ... Gestelt durch Johann Kepplern. Keppler, Johannes 1616

Nova Stereometria Doliorvm Vinariorvm, In Primis Austriaci, figurae omnium aptissimae; ... . Accessit Stereometriae Archimedeae Supplementum. Authore Joanne Kepplero. Keppler, Johannes 1615

Auff Wormbs Gerechnets Weinbuch, Das Fuder von 10.fl. mit 1/2 Orth bis uff 11.Fl. von dannen mit 1. Orth bis zu 166.Fl. (Das 3. Maß ein Fl. Batzen gestehn.) Vnd inwendig 3.1.1/2 Ohm ; Verner 5.4.3.2.1. Virttel, Letstlich 1. Maß. Alles Neuw Inn so nutzlicher form und gestallt Niehemahl jm Truck gesehen. Mit Römischer Kaiserlicher Mayestat Freyheit. 1614

Wein- vnd Kornbüchlein / in welchem gründlicher bericht vnnd Erklährung aller Visir Eych / Gewicht vnnd Maß / so im gantzen Land zu Francken vnd anderswo gebraucht wird / wie des kompt vnd gültig / beneben vergleichung aller Korn- vnnd Habermaß grosser Stücker vnd Gütter Diuision vnd Lidlohn. Un jetzo zum Andernmal in druck verfertiget / fleissig corrigirt vnd verbessert Durch Georgium Gruenwaldt. Gruenwaldt, Georg 1613

Ein New WeinRechnung sampt einem angehenckten Vmbgelts Buechlin / alles auff die Wuertemberger Lands Eych gerichtet. Darinnen das Fuder vmb zehen Gulden angefangen / vnd alsdann mit Gulden auffgestigen / biß auff zweyhundert gulden. Alles auff Wuertemberger Muentz / zu Gulden / Schilling / heller / oertlin vn[d] fuenfftheil eins oertlins gerechnet. Mit zu end angehenckter Vnderweisung / wie die pfund Heller in Gulden / die Gulden in Pfund Heller / die Schilling in Batzen / vnd die Creutzer in Schilling sollen verkehret werden. Durch Samuel Seitz / Teutschen Schulmeister zu Nuertingen. Vnnd dann durch Johann Schuetz Teutschen Schulmeister zu Herrenberg / widerumb corrigirt / vnnd mit Fleis vbersehen. Seitz, Samuel; Schuetz, Johann 1608

Ein New WeinRechnung Buechlin / auff Wuerttemberger Landt Eych. Darinnen das Fuder vmb Zehen Gulden angefangen / vnnd alßdann mit Gulden auffgestigen / biß auff Zwey Hundert Gulden. Alles auff Wuerttemberger Mintz / zu Gulden / Schilling / Haeller / Oertlin vnnd halben Oertlin / gerechnet. Mit zu End angehenckter Vnderweißung / wie die Pfundheller in Gulden / Vnnd die Gulden in Pfundheller / sollen verkert werden. Seitz, Samuel 1598

Ordnung wie es mit einbringung des Vngelts vnd der Toplten Zapfmaß / auch der Weingart arbait / in dem Ertzhertzogthumb Oesterreich vnder der Ennß / zu menigklichs nachrichtung soll gehalten werden. Sampt etlichen Täfelein / wieuil ein Leut geb seinem Herrn von Achtl / Viertl / halb vnd gantzen / biß auff 100. oder 1000. Emer Wein / so die Achterin von 4. biß auff 20. dl. außgeleütgebt wirdt / zuuerraitten schuldig ist. 1597

Weinthewre / Oder Bericht auß Gottes Wort / woher vnd auß was Vrsachen / dise jetzige Weinthewrung entstanden / auch wie dieselbige abzustellen / [et]c. geprediget durch Mosen Pflachern ... . Pflacher, Moses 1589

Weinrechnung auff Heilprunner Eich vnd Müntz / mit auffsteigenden halben Orten / vnd absteigenden Aimern vnd Massen / vnd zu End / was man von außgeschencktem Wein / über das Vngelt löse / alles gantz fleissig außgerait. Stötter, Martin 1570

Weinkauffrechnung. Von vj. biß auff lxxx. Gulden / mit auffsteigenden Ortten / vnnd absteigenden Aymern / Jme vnd Massen / auffs fleissigst außgerechnet / meniglichem in diser Statt / vnd dem loblichen Fürstenthumb Würtemberg nutzlich vn[d] dienstlich zugebrauchen / dermassen vorhin im Truck nie außgangen. Durch Martin Stoetter / ... . Stötter, Martin 1562

Rechenbuechlein des Weinkauffs. Darin außdruecklich begriffen von Mentz an biß gehn Coelln / zu beiden seiten des Reins / der Nahe / vnd der Moselen / was die Rode in allen plegen vnd gemerckte[n] zu Coelln auff ein foder Weins gewint oder verluest / Darbey auch wie man Rechnen soll / der fodermaß nach / in allem plegen vn[d] gemerckten wie thuer die ahme / das feirdel / vnd die maß kom. Jtem Kistenrechnung / den Wein zubereiten / vnnd gebresthafften zu uerhelffen / Auch wie man Zockerdranck / Honnig dranck / Lauter dranck / Kreuterwein / Bier / Essig / vnd alle andere gedrenck machen soll / das sie natuerlich vnd allen Menschen vnschedlich zu drincken sein / vnd letzlich wie man Visieren oder roden soll. 1562

Einn vast Nuetzlich Weinkauff buechlin / gestelt auff den gebrauch des Weitberuehmpten Weinmarcks / der loeblichen Reichstatt Vlm / darin ain jeglicher kauffer vnd verkauffer gleich findt was er bezalen / vnnd empfahen soll. Deßgleichen auch auff den Kornkauff. Also auch geordenet vnd verrechnet auff das Wirtenberger Lande vnd Marggraffschaft vnnd vmb dieselbigen gegent. Durch Lienhart Froenspergern / ... . Froensperger, Lienhart 1556

Win Rechnung / In drey Bücher gestelt. Durch Wolffgang Frantzen. Frantz, Wolfgang 1556

Weinkauffpüchlein. Jn disem Buechlein wirdt gefunden der Aymer kauff des Weins oder piers / vnd was an einem yeden aymer vber angeschlage[n] wert einer maß der gewin sey. Jtem wie die Visier ziffer erkent mügen werden. 1555

Weynkauffpüchleyn. Jn disem Buechleyn wirdt gefunden der Aymer kauff des Weyns oder piers / vnd was an eynem yeden Aymer vber angeschlagen wert eyner maß der gewin sey. Jtem wie die Visier zyffer erkent muegen werden. 1528

Aine hübsche Neüwe Weynrechnung / was das Fuder / Aymer / Ymi / vnd Maß / so alle Jar vnd zeyt / sich im kauff betrifft / außgerechnet / nach dem Guld[e]n: Halben / Orth / vnnd Schilling / auch byß auff den Zehenden tayl aynes hellers. / vor nye außgangen / mänigklichem zugebrauchen / vn[d] zu nutz wie Nach / volget. 1525

Weinberechnungs-Tabelle zu 1072 Liter per Fuder ... von 30 bis 1 000 fl. per Fuder.

Wein-Büchlein nach Müntz u. Mass eingerichtet.

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