1394 Treffer — zeige 1301 bis 1325:

Ordnung u. Instruktion welcher Maßen sich hinfüro alle ... Amtleuth im Herzogt. Würtemberg mit ... Einsammlung der Zehenden u. allerhand Früchten u. des Weinzehenden walten sollen. 1701

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / samt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theurer und wohlfalen Kaeuffen; in den hochloeblichen Hertzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zugebrauchen. Durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1700

Kurtze Beschreibung/ Des vorzeiten zwar Edlen und herrlichen/ nunmehro aber in seinem besten Theil jämmerlich zerstörten Landes Würtemberg: Worinnen erstlich dieses Landes Fruchtbarkeit an Wein/ Frucht/ Obs/ Viehzucht/ Waldung/ und Fisch=reichen Wassern/ auch andere Nutzbarkeiten/ damit es vor dem Krieg von Gott gesegnet gewesen: Ingleichem was schöne Ordnungen und Aemter in Kirchen/ Polizey und Schulen/ darinn enthalten ... / Aus alten Scribenten/ Manuscriptis, auch eigener Nachforschung und Erfahrung zusammen getragen von Joh. Martin Rebstock/ derzeit Evangelischen und Würtembergis. Pfarrer zu Enabeuren Rebstock, Johann Martin 1699

Bier-, Wein- und Schnapshandel. 2 Verordnungen: I. Revers für Großhändler im Churfürstlich Braunschw. Regierungsbezirk, mit 10 Paragraphen über Einfuhr und Ausschank englischer Biere und Schnäpse. Hannover 1786. II. Verordnung Herzog Eberhard Ludwigs zu Württemberg den Handel gefälschten 'Neccar-Weins' betrefffend 1696

Wein-Kauffs-Berechnung, Auff Würtembergische Land-Eych / Und dessen gewohn-üblich gangbare Müntz-Währung eingerichtet. 1686

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein [Weinrechen-Büchlein]. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / sambt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theuer- und wohlfailen Kaeuffen ; in den hochloeblichen Hertzogthumb Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orthen nutz und dienlich zugebrauchen. Verlegt und vermehret durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1679

Newe Reformirte Herbst-Ordnung. Welcher Gestalt es hinfuero mit Einziehung deß Weinzehenden / auch anderer Weingefaell / im Hertzogthumb Wuertemberg solle gehalten werden. 1669

Newe reformirte Herbst-Ordnung. Welcher Gestalt es hinfuero mit Einziehung deß Weinzehenden / auch anderer Weingefaell / im Hertzogthumb Wuerttemberg solle gehalten werden. 1668

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften/ und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken/ außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften / und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken / außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Kleine Chronica / das ist Einfaeltige Beschreibung der Wuertembergischen Frucht und Weinrechnung; Darinnen vornaemlich zu finden / wie Jaehrlich Frucht und Wein gerathen / die Kaeuff und Schlaeg derselben / insonderheit wie hoch die Wein-Rechnungen / in den vornembsten Ampt-Staetten / zu Wuertemberg / da es Weinwachs hat / gewesen. ... hiebevor von Tobiâ Gaenßschopffen / ... an Tag gegeben / anjetzo aber vermehrt / und verbessert durch N. S. Gänßschopff, Tobias 1660

Chronicon / Oder Eigentliche Beschreibung vieler denckwuerdigen Geschichten / Die sich in dem Hoch-Loebl. Fuerstenthum Wuertemberg / und dero Nachbarschafften / sonderlich umb Stuttgarten / darinnen forderist der Hoch-Loebl. Fuerstl. Stam[m] Wuertemberg ordentlich mitgeführt / und wie alle Jar Frucht und Wein / Obs / und dergleichen gerathen / dabey die Weinrechnungen / und was sonsten denckwuerdiges vorgangen / sonderlich was das Land im leidigen verderblichen Kriesgwesen außgestanden: Von ungefehr 1120 biß auff 1656. ... Durch Tobiam Gaensschopffen ... . . Gänsschopff, Tobias 1656

Ein Newes Weinrechenbuechlein / auff Wuertenberger Land-Eich / vnd dero gangbarer Muentzwehrung gerichtet. Ginschopff, Johann 1653

Newe Reformirte Herbstordnung. Welcher Gestalt es hinfuero mit Einziehung deß Weinzehenden / auch anderer Weingefaell / im Hertzogthumb Wuertemberg solle gehalten werden. 1651

Newe Reformirte HerpstOrdnung. WElcher gestalt es hinfuero mit Einziehung des Weinzehenden / Auch anderer Weingefaell / im Hertzogthumb Wuertemberg solle gehalten werden. 1649

VmbgeltsOrdnung [Umgeltsordnung] / WElcher massen es hinfuero mit Einlegung vnd Beschreibung / auch Abrechnung vnd Verumbgeltung der Wein / so bey denn Wirthschafften / vnd auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg vnd desselben zugethonen Closterflecken / außgeschenckt / gehalten werden solle. Von newem uebersehen / vnd an nothwendigen Orten etwas mehr erleuttert. 1649

Eygentliche Beschreibung vieler denckwürdigen Historien, so sich von vielen Jahren her biss auff gegenwertige Zeit, im Herzogthumb Würtemberg begeben und zugetragen, mit beygefügter Verzeichniss, was der Wein vnd das Getreyd von anderthalbhundert Jahren her gegolten ... . 1628

Ein New WeinRechnung sampt einem angehenckten Vmbgelts Buechlin / alles auff die Wuertemberger Lands Eych gerichtet. Darinnen das Fuder vmb zehen Gulden angefangen / vnd alsdann mit Gulden auffgestigen / biß auff zweyhundert gulden. Alles auff Wuertemberger Muentz / zu Gulden / Schilling / heller / oertlin vn[d] fuenfftheil eins oertlins gerechnet. Mit zu end angehenckter Vnderweisung / wie die pfund Heller in Gulden / die Gulden in Pfund Heller / die Schilling in Batzen / vnd die Creutzer in Schilling sollen verkehret werden. Durch Samuel Seitz / Teutschen Schulmeister zu Nuertingen. Vnnd dann durch Johann Schuetz Teutschen Schulmeister zu Herrenberg / widerumb corrigirt / vnnd mit Fleis vbersehen. Seitz, Samuel; Schuetz, Johann 1608

Newe Reformirte HerpstOrdnung [Neue reformierte Herbstordnung]. WElcher gestalt es hinfuero mit Einziehung deß Weinzehenden / Auch anderer Weingefaell / im Herzogthumb Wuerttemberg solle gehalten werden. 1607

Kurtzer und einfaltiger Bericht vnd Anweisung / Durch was Mittel der einfallende Reiff / zur Fruehlingszeit / von den Rebleuthen / in den Weingaerten vnnd Rebstuecken / leichtliehen moeg abgewendt vnd verhuetet werden. An alle Wuerttembergische Reb vnnd Bawleuth / insonderheit die / so im Ramsthal wohnen. Von J. W. S. 1607

Ein New WeinRechnung Buechlin / auff Wuerttemberger Landt Eych. Darinnen das Fuder vmb Zehen Gulden angefangen / vnnd alßdann mit Gulden auffgestigen / biß auff Zwey Hundert Gulden. Alles auff Wuerttemberger Mintz / zu Gulden / Schilling / Haeller / Oertlin vnnd halben Oertlin / gerechnet. Mit zu End angehenckter Vnderweißung / wie die Pfundheller in Gulden / Vnnd die Gulden in Pfundheller / sollen verkert werden. Seitz, Samuel 1598

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuertschafften / vnd auff die Gassen / beim Zapffen / in diesem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnd an notwendigen orten ettwas mehr erlaeutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] /Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuertschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Closterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

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