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Bibliographie zur Geschichte und Kultur des Weines
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Verneuerte Ordnung am Weinmarckt.
1612
Eines Ehrs. Raths des Heyl. Reichs Freyer Statt Cölln ernewerte vnd verbesserte Weinroll / Sampt anderen darzu gehörigen Ordnungen / etc.
1612
ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuirt, erstreckt vnd bewilliget worden ist.
1612
ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuiert, erstreckt vnd bewilliget worden ist.
1612
ABermals ernewerte vnnd verbesserte Instruction vnnd Ordnung allerley Auß- vnd Innlaendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuiert, erstreckt vnd bewilliget worden ist.
1612
ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd Innlaendischer Wein / Brandtwein / Meth / Weissen vnd braunen Bier-Auffschlags wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Land-Tag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander folgende Jahr continuirt, erstreckt vnd bewilliget worden ist.
1612
Ordnung welcher gestalt es mit der in den Fuerstenthumben Guelich vnd Berg bewilligter vnd auff Wein vnd Bier / so zum feilen kauff verzapfft wirt / gesetzter sechsjaeriger Accyß zu halten / vnd wie dieselbe auffzuheben.
1611
Newe Reformirte HerpstOrdnung [Neue reformierte Herbstordnung]. WElcher gestalt es hinfuero mit Einziehung deß Weinzehenden / Auch anderer Weingefaell / im Herzogthumb Wuerttemberg solle gehalten werden.
1607
ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1605. auff damals zue Muenchen gehaltnem Landtag im Fuerstenthumb Obern vnd Nidern Bayrn auff Sechs nacheinander volgende Jahr continuirt, erhoehert vnd bewilliget worden ist.
1605
Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596.
1597
Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596.
1597
EEnewerte vnnd verbesserte Jnstruction vnd Ordnung deß Wein vnd Bier auffschlags / wie derselb Anno M.D.LXXXXiiij. im Fuerstenthumb Obern vnnd Nidern Bayrn / auff zwoelff nacheinander volgende Jar Continuirt / erhoehert vnd bewilliget worden ist.
1594
Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.]
Ludwig, Herzog von Württemberg, ...
1592
Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert.
Ludwig, Herzog von Württemberg, ...
1592
Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuertschafften / vnd auff die Gassen / beim Zapffen / in diesem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnd an notwendigen orten ettwas mehr erlaeutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.]
Ludwig, Herzog von Württemberg, ...
1592
Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] /Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuertschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Closterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.]
Ludwig, Herzog von Württemberg, ...
1592
EEneuwerte vnnd verbesserte Jnstruction vnnd Ordnung / des Wein vnd Bier Auffschlags / wie derselb Anno M.D.Lxxxviij. im Fuerstenthumb Obern vnd Nidern Bayrn / auff Sechs nacheinander volgende Jar continuirt / erstreckt vnd bewilliget worden ist.
1588
Instruction vnnd Ordnung deß Neuen Wein vnd Pier auffschlags / wie derselb Anno M.D.LXXVII im Fürstenthomb Obern vnnd Nidern Bayrn / fürgenomen vnd bewilligt ist / auch hinfüron / auff zehen Jar die nechsten eingebracht werden soll.
1577
Weinordnung / der Stadt Neysse. Anno 1576, den ersten Octob.
1576
BEeder Stett Krembs vnd Stain / Auch dern andern vmbligenden Herrschafften / Stett / Maerckt / Doerffer vnd Aigen / Weingart Ordnung. 1548.
1570
Ordnung WElcher masssen es hinfüro mit abrechnung der Vmbgelten / auch mit einlegung vnnd beschreibung der Wein im Fürstenthumb Wuertemberg vnnd desselben zugethonen Closterflecken vnd Wirtschafften gehalten werden solle.
Christoph, Herzog Württemberg, ...
1565
Weinordnung der Stadt Leipzig.
1565
ORdnung der Weiñzierl / Hawer vnd ander Weingartleut / jetzt auffs new gedruckht.
1565
Wein Ordnung [Weinordnung] der Stadt Leipzig.
1563
Ordnuñg der Weinzierl vnd añderer Weingartleüt in gezirkhen / Gepirgen / Stetten / Maerckhten / Doerffern / vnd Aigen / Khrembs /Stain / Tirnstain / Wochaw / Weissenkirchen / Wesendorf / Spitz / Rossatz / Goetweig / vnd was vnnder dem Goetweig is / Mauttarn / Nußdorf / Hollenburg / Wagram / ... auch anndern zu negst vnnd vmb den Maenhartzperg / vnnd deren den Enn halb vnd herdißhalb der Thuenaw ligenden fleckhen.
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