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Titeldetails:
Titel' ... daß niemand lese, bevor es ihm erlaubt worden ist'. Bis ins 19. Jh. war die Weinlese auf Heilbronner Markung durch eine obrigkeitliche 'Herbstordnung' geregelt.
Verfasser/in Weckbach, Hubert
Publikationstyp Aufsatz
Erschienen 1984
Schoene-NummerNr17267
AnmerkungenBesitznachweise: Universitätsbibliothek der Eberhard Karls Universität, Tübingen
QuelleSchwaben und Franken. 30. Heilbronn 1984, 10, S. 1-4.
Schlagwörter Weinlese | Weinrecht | Württemberg | 3